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Sizinleyiz. Ihre Kanzlei für TR ⇆ EU Flugrecht.

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Ob Flugausfall oder Flugverspätung. Gelderstattung anstelle Gutschein.

 

 

Jetzt Ihren Schadensersatz in 10 Sekunden berechnen.

Welches Problem haben Sie erlebt?

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Verspätung +3h

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Boarding abgelehnt

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Flugausfall

       Passagier (e)

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Ihr Schadensersatz

 Türk. Recht

EU-Recht

! Rechtsschutzversich. empfohlen

+ Rückerstattung Ticketpreis

Wann wurden Sie über den Flugausfall informiert?

Wurde Ihnen ein Ersatzflug angeboten, welcher nicht mehr als zwei Stunden vor dem geplanten Flug starten sollte und nicht mehr als vier Stunden nach der geplanten Landung landen sollte?

Wurde Ihnen ein Ersatzflug angeboten, welcher nicht mehr als eine Stunde vor dem geplanten Flug starten und nicht mehr als zwei Stunden nach der geplanten Landung landen sollte?

Wurde Ihnen ein Ersatzflug von der Fluggesellschaft angeboten?

Haben Sie diesen oder einen anderen Ersatzflug akzeptiert?

Haben Sie irgendeinen angebotenen Ersatzflug akzeptiert?

Haben Sie diesen Ersatzflug akzeptiert?

Wurde Ihnen ein Ersatzflug angeboten, nachdem Sie nicht auf das Flugzeug gelassen wurden?

Haben Sie diesen Ersatzflug akzeptiert?

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So funktioniert UC HAK

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1. Anspruch berechnen

Innerhalb von Sekunden. Ohne Anmeldung und kostenlos. Rechtssicher und anwaltlich geprüft.

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2. Rechtsdurchsetzung

Wir fordern Ihr Recht kostenlos* anwaltlich ein. Unsere Anwaltskanzlei erkämpft Ihr Recht - Falls nötig vor Gericht.

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3. Schadenauszahlung

Sie erhalten Ihre Entschädigung per Überweisung oder Barscheck zu Ihrer Verwendung.

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Sie sind dran.

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Ihr rechtlicher Anspruch wartet auf Sie.

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Unser Vorteil.

Experte bei Türkeiflügen.

Wir kennen das türkische Flugrecht. Wir schreiben die Gegner anwaltlich auf türkisch an und verhandeln auf Augenhöhe.

Vernetzt mit örtlichen Kanzleien.

Gilt türkisches Recht, greifen wir im Zweifel zurück auf örtliche Kanzleien, um Ihr Recht vor Ort zu erkämpfen.

Anwaltlicher Service.

Wir sind eine Rechtsanwaltskanzlei, mit allen Qualitäten und Pflichten. Wir sind keine anwaltsfreien Rechtsdienstleister.

Ihre Rechte.

Ticketpreis zurück bei Boardingverbot + Flugausfall.

Schadensersatz aus EU-Verordnung

Weitere Rechte bei Flugreisen

Wir fordern Ihren Ticketpreis zurück, wenn Ihr Flug abgesagt wurde oder das Boarding verweigert wurde. Gutscheine müssen Sie nicht akzeptieren.

Jetzt Ticketpreis einfordern.

Je nach Flug steht Ihnen zusätzlich zum Ticketpreis ein Schadensersatzanspruch bei Verspätungen oder Flugannulierungen zu. In Höhe von 150 - 600 Euro.

 

Jetzt Entschädigung fordern.

Nicht jedes Flugproblem lässt sich so einfach einordnen. War es bei Ihnen komplizierter, prüfen wir kostenfrei und anwaltlich den Fall und melden uns zurück. 

 

Jetzt prüfen lassen.

Viele geben auf, wenn keine Antwort kommt.

Oft fühlen sich Fluggesellschaften unantastbar, wenn sie ihren Sitz im EU-Ausland haben. Wir haben Erfahrung mit dieser Abblock-Einstellung. Mit der vorhanden Spezialrechtskenntnis setzen wir Ihr Recht zielgerichtet durch.

Kehren Sie Ihr Recht nicht unter den Teppich.
 
- Rechtsanwalt Elci, Gründer

Geld erhalten bei Flugausfall oder Flugverspätung

Wir sind bei Ihnen. Wir fordern Ihr Recht ein, wenn Sie im Recht sind, Ihr Recht aber abgelehnt wird. Bei Flügen in die Türkei oder aus der Türkei zurück wird bei auftauchenden Problemen, Verspätungen oder Absagen sehr oft auf Blockade geschaltet. Die großen Fluggesellschaften sitzen im EU-Ausland und fühlen sich dort sicher vor einer Rechtsdurchsetzung.

Unsere Stärke: Spezialisierung auf Türkeiflüge

Hier springt UC HAK ein: Gegründet von einem in Duisburg, Deutschland zugelassenen türkischstämmigen Anwalt, erkannte er nach umfassender Einarbeitung in die Materie, dass sich türkische Fluggesellschaften und Reisebüros beeindrucken lassen mit türkischen Rechtskenntnissen, besonderen Forderungsmethoden und im Zweifel unter Zuhilfenahme von in der Türkei sitzenden Anwälten. So streichte er Erfolge für Geschädigte ein. Die Idee für UC HAK, eine Plattform für Flugschadensersatzansprüche speziell für türkeibezogene Flüge, war geboren. Nach Anmeldung des Namens als europäische Wortmarke hilft UC HAK Passagieren aus Deutschland, der Türkei und Europa bei der Rechtsdurchsetzung.

Ablauf: Mit Komfort und Anwaltsqualität zu Ihrem Erfolg

Eine technologische, aber gleichzeitig persönlich Prozedur bei der Schadenseinforderung steht für den gründenden Rechtsanwalt an erster Stelle. UC HAK verfügt über eine state of the art Online-Schadensberechnung, welche unter Berücksichtigung des europäischen und türkischen Flugrechtes Ihren voraussichtlichen Ersatzanspruch berechnet. Der Betroffene berechnet in zehn Sekunden und ohne Anmeldung seinen Schadensersatz und ermächtigt UC HAK als Anwaltskanzlei zur kostenlosen Prüfung und für Sie kostenlosen außergerichtlichen Tätigkeit*. Nach der Berechnung übermitteln Sie Ihre Daten und Ihren Auftrag in ca. 1 Minute online an uns. Neben der volldigitalen Fallaufnahme legen wir Wert auf eine persönliche Betreuung und Fallprüfung. Jeder Interessent wird persönlich durch die Kanzlei kontaktiert. UC HAK berechnet die anfallenden Kosten gesetzlich nach dem Anwalts-Vergütungsgesetz. Diese beträgt nur ca. 10-20% von dem Forderungsbetrag. Oft zahlt die Gesellschaft sogar die Anwaltskosten mit. Zum Vergleich: Die bekannten Rechtsdienstleister nehmen unfaire 20-30% an Erfolgsprovision.

 

Sie sind privat-rechtsschutzversichert? Ohne Rechtsschutzversicherung ziehen wir unsere Kosten von dem ausgezahlten Schadensbetrag ab. Mit Rechtsschutzversicherung erhalten Sie den vollen Schadensersatzanspruch, da Ihre Versicherung uns bezahlt. Bei nicht erfolgender Zahlung können wir mit Rechtsschutz für Sie kostenlos den Gerichtsweg bestreiten. 

*Kostenlose außergerichtliche Tätigkeit heißt: Unsere anfallenden außergerichtlichen Kosten fordern wir von der Fluggesellschaft ein, die je nach Konstellation unsere Kosten zusätzlich, also neben Ihrem Schaden, begleicht. Zahlt die Gesellschaft nur den Schadensersatzbetrag aus, ziehen wir unsere außergerichtlichen Kosten, nur ca. 10-20% von dem Forderungsbetrag, von Ihrem Schadensersatzbetrag ab. Wichtig: Sie belasten wir nicht, wenn außergerichtlich keine Zahlung erfolgt.

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Was unsere Mandanten sagen

Die Kanzlei UC HAK

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Besuchen Sie uns gerne persönlich: Dr. Wilhelm Roelen Str. 402, 47179 Duisburg

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Häufige Fragen

Als in Deutschland ansässige Anwaltskanzlei ist UC HAK dazu verpflichtet, seine Anwaltskosten nach dem deutschen Rechtsanwalts-Vergütungsgesetz (RVG) zu berechnen. Angelehnt an das RVG liegen unsere Kosten bei 10 - 20 % des Schadensersatzbetrages. Zahlt die Fluggesellschaft nicht unsere Anwaltskosten separat aus, entnehmen wir unsere Kosten aus dem ausgezahlten Schadensersatzbetrag, oder bei bestehender Rechtsschutzversicherung von der Versicherung.

Wir befassen uns mit Flügen, die zwischen der Türkei und den europäischen Staaten stattfinden. Unsere Mandanten leben hauptsächlich in Deutschland, den Niederlanden, Österreich, Frankreich und der Türkei. Wir nutzen den Vorteil, dass die EU-Fluggastrechteverordnung sowie das türkische Verspätungsrecht Flüge in der EU und der Türkei abdeckt.

 

Meistens zahlen die Fluggesellschaften den Schaden, nachdem UC HAK diese aussergerichtlich zur Zahlung aufgefordert hat, aus. Es kommt aber vor, dass die Fluggesellschaften nur mit einer Klageerhebung zur Auszahlung bewegt werden können. Erfahrungsgemäß erfolgt aber nach Klageerhebung schnell eine Auszahlung. 

 

Nein. Sie erhalten keine Rechnung oder Zahlungsaufforderung, wenn keine Zahlung erfolgt und Sie unsere Beauftragung stornieren. Unsere Leistung erfolgt Ihnen gegenüber kostenfrei. Unsere Kosten entnehmen wir nur (wenn vorhanden) von Ihrer Rechtsschutzversicherung oder ziehen sie von dem ausgezahlten Schadensbetrag ab.

 

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